Zugordnung

für den Faschingsumzug Schönau

4.1 Änderung vom 03.02.20011


Damit die Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist, bitten die Schönauer Fosenöchter um Beachtung folgender Sicherheitshinweise:

1. Wir bitten um eine schriftliche Anmeldung der Zugteilnehmer.

2. Anmeldung bis spätestens drei Tage vor dem Faschingsumzug unter www.kolping-schoenau.de

3. Es dürfen Fußgruppen ohne Beschallung am Umzug teilnehmen!

4. Es dürfen keine brandweinhaltigen Getränke mitgeführt werden.

5. Es dürfen Süßigkeiten ausgeworfen werden.

6. Von den Zugteilnehmern dürfen keinerlei Verunreinigungen der Zugstrecke bzw. Umweltverschmutzungen ausgehen. Es wird untersagt Konfetti, Stroh, Papierschnipsel, Kronkorken usw. auszuwerfen.

Bei Verstoß gegen die Zugordnung oder dem Nichtbefolgen von Anweisungen der Zugleitung oder dem Ordnungspersonal, droht der Ausschluss vom Umzug bzw. die Übergabe an die Polizei!


Mit der Unterschrift des Anmelders / der Aufsichtsperson auf der Unterschriftenliste / Anmeldung im Internet, gilt die Zugordnung als anerkannt!



Nachname:

Vorname:

Verein / Gruppe:

PLZ / Ort:

Telefon/Handy Nr.:

E-Mailadresse:

Unterschrift des Anmelders:

Unterschrift der Aufsichtsperson



Ein ganz besonderes Anliegen ist uns ein vernünftiger Umgang mit Alkohol.

Wir weisen ausdrücklich auf das Jugendschutzgesetz hin!

Achten Sie deshalb bitte ganz speziell darauf, dass Jugendliche bis 18 Jahren keine brandweinhaltigen Getränke zu sich nehmen und Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit überhaupt keinen Alkohol trinken dürfen.

zur Online Anmeldung

Zugordnung als PDF [67 KB]

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